Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e.V. (VBS)

Landesverband Niedersachsen/Bremen
Bleekstraße 22, 30559 Hannover
Tel.: 0511/5247-275 Fax: 0511/5247-339
E-Mail: info[at]vbs-niedersachsen.de

VBS-Geschäftsstelle
Mitglied werden

 


Landesordnung VBS-Niedersachsen, 26.02.2009

§1 - Name und Sitz

  1. Der Verband führt den Namen
     "Verband für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik e. V." (VBS)
    - Landesverband Niedersachsen/ Bremen -
  2. Der Sitz des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen ist in Hannover.

§2 - Zweck und Aufgaben

  1. Zweck und Aufgaben entsprechen denen der Bundessatzung.
  2. Der Landesverband Niedersachsen/ Bremen vertritt den VBS (Bundesverband) in seinen Ländern.

§3 - Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft im VBS wird durch die Bundessatzung geregelt.
  2. Mitglieder des Landesverbandes Niedersachsen/ Bremen sind alle VBS-Mitglieder, die in Niedersachsen/ Bremen beruflich tätig sind oder ihren Wohnsitz haben. Fallen Wohnsitz und Dienstort auseinander, so entscheidet der Dienstort.
  3. Aufnahme, Austritt und Ausschluss regelt die Bundessatzung.

§4 - Mitgliedsbeiträge

  1. Mitgliedsbeiträge neben dem VBS-Verbandsbeitrag werden nicht erhoben.
  2. Die Landesversammlung kann bei vorliegender Begründung eine Umlage auf Landesebene beschließen.

§5 - Landesversammlung (LV)

  1. Die Landesversammlung ist das höchste Organ im Landesverband. Ihr gehören die ordentlichen VBS-Mitglieder mit Wahl- und Stimmrecht, die fördernden Mitglieder mit beratender Stimme an. Nichtmitglieder können ohne Stimm- und Rederecht teilnehmen.
  2. Landesversammlungen finden in der Regel alle 2 Jahre in Hannover statt. Eine außerordentliche LV ist einzuberufen, wenn der Vorstand dies beschließt oder ein Zehntel der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe verlangt.
  3. Der/ die Vorsitzende beruft die LV schriftlich unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung spätestens 6 Wochen vorher ein.
  4. Anträge zur Beschlussfassung oder Beratung sind schriftlich bis spätestens 14 Tage vor der LV beim/ bei der Vorsitzenden einzureichen. Über die Aufnahme später eingehender Anträge entscheidet die LV.
  5. Die LV nimmt folgende Aufgaben wahr:
  6. - Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes über die Verbandsarbeit seit der letzten LV
      und des Berichtes des/ der Kassenprüfer/-in;
    - Entlastung des Vorstandes;
    - Wahl des Vorstandes und des/ der Kassenprüfers/ -prüferin;
    - Wahl der Delegierten für die Bundesdelegiertenversammlung;
    - Beschlüsse über Anträge
    - Beschlüsse über Finanzfragen;
    - Änderung der Landesordnung  .

  7. Jede ordnungsmäßig einberufene LV ist beschlussfähig. Sie wählt und beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  8. Änderungen der Landesordnung bedürfen der Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen.
  9. Über die LV ist ein Protokoll anzufertigen und den Mitgliedern zeitnah per E-Mail zuzustellen oder über die Homepage www.vbs-niedersachsen.de die Einsicht zu ermöglichen.

§6 - Vorstand

  1. Die Mitglieder des LV wählen die/den Vorsitzende/Vorsitzenden und drei Beisitzerinnen/Beisitzer sowie eine/einen Kassenverwalterin/Kassenverwalter und eine Schriftführung. Bei der Wahl der Beisitzerinnen/Beisitzer ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit das Land Bremen sowie die Bereiche "blind", "sehbehindert" und "taubblind" je eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in den Vorstand entsenden.
  2. Die Amtszeit beträgt vier Jahre.
  3. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des LV.
  4. Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Beendigung der Amtszeit aus, beruft der verbleibende Vorstand einen kommissarischen Vertreter/ eine kommissarische Vertreterin bis zur nächsten Mitgliederversammlung.

Die verabschiedete Landesordnung ist dem geschäftsführenden Bundesvorstand zur Kenntnis vorzulegen.

Diese Landesverbandsordnung setzt die Landesverbandsordnung vom Juli 1978 außer Kraft.

Hannover, den 26.02.2009


[Home] [Vorstand] [Aktuelles] [VBS-Kongress 2008] [Linkliste] [Impressum]